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Reviews

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News

16.02.2022

UPDATE COVID-19 BAG

Ab Donnerstag 17.02.2022 ist die Zertifikats- und Maskenpflicht aufgehoben!

04.12.2021

UPDATE COVID-19 BAG

Ab Montag, 6. Dezember 2021 wird in der Schweiz die Zertifikatspflicht durch den Bundesratsbeschluss vom 3. Dezember 2021 ausgeweitet. Für Pilates Trainings in Innenräumen gilt neu generell die 3G-Regel. Abseits der Matte gilt eine Maskenpflicht. Während des Trainings musst du keine Maske tragen, da wir die Kontaktdaten erfassen. Wenn du dich mit Maske sicherer fühlst, trägst du eine während dem Training.
Die bisherige Ausnahme für beständige Gruppen wurde aufgehoben.

Rückbildungskurse gehören gemäss Angaben des BASPO nicht zum Freizeitbereich. Diese Kursangebote werden zum Gesundheitswesen gezählt und dürfen auch ohne Zertifikat besucht werden. Dies unter der Voraussetzung, dass nach Artikel 4 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie Schutzkonzepte vorhanden und eingehalten werden. (Es gilt die Verordnung und Maskenpflicht!)

02.10.2021

NEW PILATES-COACH
Ab Dezember 2021 dürfen wir Klaudie Gianformaggio als neues Pilates-Instruktorin begrüssen.
Sie übernimmt ab Dezember die Morgenkurse in Wiedlisbach.

SAFE THE DATE: Gratis-Schnupperlektionen: 03. & 07. Dezember von 08:30 -09:30 Uhr

08.09.2021
UPDATE COVID-19 BAG

Zertifikatspflicht für sportliche und kulturelle Aktivitäten

Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt NICHT für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.

26. Juni 2021 

UPDATE COVID-19 BAG

Gemäss den neuen Covid-Bestimmungen des Bundesrates vom 26.06.2021, ist das Tragen der Maske während den Kursen freiwillig. 



Folgende bisgerige Massnahmen sind weiterhin gültig:
- Wer sich krank fühlt, Fieber oder Husten hat, bleibt zu Hause
- Hände waschen / desinfizieren vor & nach dem Betreten des Studios 
- Distanz einhalten & Maskenpflicht (wo möglich 1.5 Meter Abstand halten)
- Trainingsmaterial desinfizieren

14. April 2021 

UPDATE COVID-19 BAG

Der Bundesrat hat Öffnungsschritte beschlossen. Ab Montag, 19. April 2021 können die Kurse unter Einhaltung der Hygieneregeln des BAG sowie des Kantons Bern.

Folgende bisgerige Massnahmen sind weiterhin gültig:
- Wer sich krank fühlt, Fieber oder Husten hat, bleibt zu Hause
- Hände waschen / desinfizieren vor & nach dem Betreten des Studios 
- Distanz einhalten & Maskenpflicht (wo möglich 1.5 Meter Abstand halten)
- Trainingsmaterial desinfizieren

 

24. Februar 2021 

UPDATE COVID-19 Bundesamt für Sport BASPO
Rückbildung in Kleingruppen erlaubt!!!

Schwangerschaftsgymnastik, Geburtsvorbereitung und Rückbildung gehören gemäss Angaben des BASPO nicht zum Freizeitbereich. Diese Kursangebote werden zum Gesundheitswesen gezählt und dürfen stattfinden. Dies unter der Voraussetzung, dass nach Artikel 4 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie Schutzkonzepte vorhanden und eingehalten werden. (Mindestabstand von 2m pro Teilnehmer) Die Angebote dürfen auch nach 19.00 Uhr stattfinden. 

28. Oktober 2020

ICH MACHE WAS ICH LIEBE - MIT MASKE

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 neue Massnahmen erlassen. 
Weiterhin zugelassen sind demnach Sportaktivitäten ohne Körperkontakt wie z. B. Pilates, bei denen die Abstandsregeln eingehalten werden können. Dabei müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechend den Vorschriften des Bundes eine Gesichtsmaske tragen.

Neu gilt also im Kursraum eine Maskentragepflicht (Mund-Nasenschutz) für alle Teilnehmenden sowie Trainerinnen, während und nach dem Training unter konsequenter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.

Die folgenden fünf Grundsätze müssen weiterhin zwingend eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei in den Kurs kommen.
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Kurs teilnehmen. Sie bleiben zu Hause beziehungsweise begeben sich in Isolation und klären mit ihrem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

 

2. Abstand halten.
Beim Eintreten des Gebäudes, in der Garderobe, bei Besprechungen, während und nach dem Training – in all diesen und ähnlichen Situationen, ist immer mindestens 2 Meter Abstand einzuhalten sowie vor, während und nach dem Training eine Maske (Mund-Nasenschutz) zu tragen, auf Umarmungen und Begrüssungsküsse ist zu verzichten.

In den Pilates Trainings ist der Körperkontakt für Korrekturen durch die Trainerin oder den Trainer grundsätzlich zulässig, jedoch verzichten wir bewusst darauf.

 

3. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Pilates Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

 

4. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt Pilates Leisi für sämtliche Trainings Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dafür, dass diese der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht.

 

5. Bestimmung Corona-Beauftragte

Alexandra Leisi ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

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